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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gerne wir informieren Sie zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Fragen freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Allgemeine Planungshilfe und Geschäftsbedingungen für Anlässe im Hertenstein
FAQ
Unsere AGBs
Datenschutz
Im Anschluss an die Reservierung durch den Kunden erhält dieser von uns eine verbindliche Reservierungsbestätigung in Textform (per E-Mail oder Brief). Der Vertrag kommt erst mit dieser Reservierungsbestätigung des Hertenstein an den Kunden zustande. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierter Bestandteil jeder Buchung bei uns.
Unser Restaurantsaal ist auf Ihren Wunsch flexibel in verschiedene Raumgrössen unterteilbar und bietet insgesamt Platz für max. 120 Personen. Grundsätzlich erheben wir keine Raummiete, ausser es wird ein privates Abteil gewünscht:
Die definierten Mindestkonsumationen müssen mit unseren Leistungen (Essen und Getränke vor Ort) erreicht werden. Eine allfällige Differenz wird als Raummiete definiert und berechnet und kann nicht mit Produkten über die Gasse bezogen werden. Fremd-Dienstleistungen wie Torten, Blumen etc. werden dem Mindestumsatz nicht angerechnet. Platz für Musik/Tanzfläche ist in den obenstehenden Angaben nicht eingerechnet.
Für Gesellschaften ab 20 Personen servieren wir ein einheitliches Menu. Für kleinere Gruppen zwischen 10 - 20 Personen stellen wir gerne eine verkleinerte Auswahl aus unserer aktuellen saisonalen Speisekarte zusammen. Für unsere kleinen Gäste, Vegetarier oder Allergiker bieten wir selbstverständlich gerne ein individuell angepasstes Menu an. Spontan am Anlass gemeldete Spezialmenus werden separat und extra verrechnet.
Probe-Essen des gesamten Festmenus bieten wir nicht an, da viele Gerichte nicht für 2 Personen zubereitbar sind. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Küche kennenlernen möchten bei einem Essen auch von unserer à la Carte-Auswahl und sichern Ihnen eine jederzeit liebevolle und saison-gerechte Zubereitung zu.
Da wir vom Verkauf von Essen und Getränken leben, ist es nicht gestattet diese mitzubringen.
Für mitgebrachte Torten und Kuchen verrechnen wir für Präsentation, Gedeck und Service Fr. 6.- /Person. Unsere prämierte Weinkarte mit über 300 Positionen bietet für jeden Gaumen und jedes Budget den passenden Tropfen, deshalb ist es nicht gestattet Wein mitzubringen.
Blumenschmuck verschönert jede Tafel. Unsere Standard-Dekoration ist selbstverständlich kostenlos. Gerne können Sie Blumen auch nach Ihren Vorstellungen beim Floristen bestellen und diesen zu uns liefern lassen. Einfaches Arrangieren der Deko übernehmen wir gerne, bei einem Aufwand von mehr als 15 Min gesamthaft verrechnen wir unseren Arbeits-Aufwand mit Fr. 85.00/Stunde
Wir führen eine Profi-Liste mit allerlei Kontaktadressen, die wir gerne an Sie weitergeben.
Live-Musik kann bei uns nur stattfinden, wenn das gesamte Lokal gemietet wird. Die Musik hat eine Viertel-Stunde vor dem Ende des Anlasses zu enden und das Betreiben von Nebel-Maschinen ist verboten. DJ sind angehalten die Lautstärke der Musik auf max. 93 Dezibel zu spielen.
Bitte bezahlen Sie Ihren Anlass bar, mit EC-Direkt oder Postcard oder wir senden Ihnen die Rechnung zu (zahlbar innert 10 Tagen). Bankettanlässe können nicht mit Kreditkarte beglichen werden. Sollte dies nicht anders möglich sein, behalten wir uns das Recht vor die Kommission weiter zu verrechnen.
Bei Annullation eines definitiv bestätigten Anlasses bitten wir um eine schriftliche Mitteilung. Des Weiteren erlauben wir uns, folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
Absage 90 bis 60 Tage vor Anlass 25% der reservierten Leistungen
Absage 59 bis 30 Tage vor Anlass 50% der reservierten Leistungen
Absage 29 bis 0 Tage vor Anlass 100% der reservierten Leistungen
Als reservierte Leistung gilt: Die bestätigten Leistungen x Personenzahl. Sind noch keine Leistungen vereinbart worden, berechnen wir eine Konsumation von Fr. 130.— pro Person.
Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Hertenstein für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Teilnehmer/Gäste verursacht werden, ohne dass der Hertenstein dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss. Umsatzeinbussen die bis zur Wieder-Instand-Stellung entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen und Decken erfordert immer das vorgängige Einverständnis des Veranstaltungsorts. Zudem ist der Kunde dafür verantwortlich, dass das von ihm eingebrachte Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Bestimmungen und sämtlichen anderen anwendbaren gesetzlichen Anforderungen entspricht. Spiele mit Wunder- und Wachskerzen sind zu unterlassen!
Auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist 5408 Ennetbaden. Die AGB regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Veranstalter und dem Restaurant Hertenstein. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.

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